2. Juli 2020

Digitale-Familienleistungen-Gesetz im Kabinett beschlossen

Am 24.06.2020 veröffentliche das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Pressemittelung zum Thema: „Gesetzentwurf von BMI und BMFSFJ ermöglicht digitalen Kombiantrag für Familienleistungen„.

Die Regelung des elektronischen Datenaustausches ist mit die wichtigste Entscheidung in diesem Gesetz. Dadurch können Behörden an vielen Stellen notwendige Daten untereinander abrufen und Bürger*innen müssen künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit dem Digitale Familienleistungen-Gesetz wird heute ein Flaggschiff der Verwaltungsdigitalisierung ermöglicht. Es ist das erste seiner Art zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und daher Wegbereiter für andere noch zu digitalisierende Verwaltungsleistungen. Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und von Bürokratie entlastet werden. Deshalb bündeln wir die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes. Eltern müssen künftig weniger Papiernachweise beilegen und alle notwendigen Angaben auch nur noch einmal in einen digitalen Kombiantrag eingeben. Statt Formulare und Unterlagen an verschiedene Stellen bringen zu müssen, können Eltern zustimmen, dass die Behörden viele der notwendigen Daten und Informationen künftig untereinander elektronisch austauschen dürfen. So gewinnen Eltern, aber auch Verwaltung und Wirtschaft mehr Zeit.“

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