6. April 2020

Entschädigungsanspruch: Hilfe für Eltern bei Verdienstausfall

Die Bundesregierung hat in das Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch für Eltern mit Verdienstausfällen wegen behördlicher Schul- oder Kitaschließungen in der Corona-Zeit aufgenommen (§ 56 Abs. 1 a IfSG). Erwerbstätige beziehungsweise selbständige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum 12. Lebensjahr oder mit Behinderung erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens und maximal 2.016 Euro für bis zu sechs Wochen.

Die Auszahlung des Entschädigungsanspruchs übernehmen die Betriebe, die bei der vom jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen können. Bei Bedarf können sie auch einen Vorschuss beantragen.

Diese Hilfsmaßnahme ist befristet bis Ende des Jahres 2020 und kann von den Betroffenen nicht während regulärer Schließzeiten, beispielsweise während Schulferien, beansprucht werden

Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruches, sowie über weitere Informationen.