1. Oktober 2020

Gutschrift aufgrund coronabedingter behördlicher Schließung beantragen

Wenn Sie Ihr Geschäft oder Unternehmen aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Corona-Pandemie schließen mussten, erteilt die GEMA Ihnen für diesen Zeitraum eine Gutschrift. Bitte teilen Sie der GEMA dafür den genauen Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung Ihres Unternehmens innerhalb der nächsten 2 Wochen ausschließlich über das Onlineportal mit. Sollten Sie derzeit geschlossen haben, können Sie den aktuellen Zeitraum angeben und den Folgezeitraum später nachreichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.